GDBNDVerfSchVDV Art. 53Bestehen der Thesis
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Die Thesis ist bestanden, wenn sie mit einem numerischen Notenwert von mindestens 4,0 bewertet worden ist.
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Die Thesis ist bestanden, wenn sie mit einem numerischen Notenwert von mindestens 4,0 bewertet worden ist.