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GepBetrWMAProBusManFV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

GepBetrWMAProBusManFV Art. 4Handlungsbereiche

En vigueurTexte officiel

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 1.

unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,

2.

normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,

3.

nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,

4.

Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,

5.

Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.