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GuAMKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

GuAMKflAusbV Art. 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel

En vigueurTexte officiel

(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Großhandel wie folgt zu gewichten: 1.

Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen

mit 25 Prozent,

2.

Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen

mit 15 Prozent,

3.

Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften

mit 30 Prozent,

4.

Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel

mit 20 Prozent sowie

5.

Wirtschafts- und Sozialkunde

mit 10 Prozent.

(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind: 1.

im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

2.

im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

3.

in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und

4.

in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.