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HolzBauSchAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

HolzBauSchAusbV Art. 3Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin

En vigueurTexte officiel

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer /Holz- und Bautenschützerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holzschutz oder Bautenschutz.