HolzmechAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin
HolzmechAusbV Art. 12Prüfungsbereiche
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
In der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils,
2.
Fertigungstechnik,
3.
Maschinen- und Anlagentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.