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IntV · Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

IntV Art. 12Grundstruktur des Orientierungskurses

Abschnitt 3 Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses

En vigueurTexte officiel

Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtsstunden. Er findet im Anschluss an den Sprachkurs statt und wird grundsätzlich von dem Kursträger durchgeführt, der für den Integrationskurs zugelassen ist. In Ausnahmefällen kann der Kursträger mit Zustimmung des Bundesamtes einen anderen zugelassenen Kursträger beauftragen, den Orientierungskurs durchzuführen.