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KrWaffKontrGDV 2 · Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

KrWaffKontrGDV 2 Art. 5Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes

En vigueurTexte officiel

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beförderung von Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebietes muß folgende Angaben enthalten: 1.

Name und Anschrift des Antragstellers

2.

Bezeichnung der Kriegswaffen

3.

Nummer der Kriegswaffenliste

4.

Stückzahl oder Gewicht

5.

Endverbleib der Kriegswaffen oder Name und Anschrift des Empfängers

6.

Beförderungsmittel

7.

Versand- und Zielort

8.

Fahrt- oder Flugstrecke

9.

Zeitraum der Beförderung.

(2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.