4. KugBeV · Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
4. KugBeV Art. 2Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
4. KugBeV · Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.