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14. ÄndG LAG · Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

14. ÄndG LAG Art. 11Kredite zur Räumung von Wohnlagern in Österreich

Art II Überleitungs- und Schlußvorschriften

En vigueurTexte officiel

Die Bundesregierung wird ermächtigt, der Republik Österreich zum Wohnungsbau für die Unterbringung von deutschen Staatsangehörigen, insbesondere von Vertriebenen und Umsiedlern, die sich noch in österreichischen Wohnlagern befinden, zinsfreie Darlehen bis zum Gesamtbetrag von 13 Millionen Deutsche Mark zu gewähren und vom Rechnungsjahr 1961 ab je nach Baufortschritt auszuzahlen.