Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

LederGerbAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

LederGerbAusbV Art. 8Inhalt von Teil 1

Abschnitt 2 Abschluss- und Gesellenprüfung

En vigueurTexte officiel

Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.