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LuftSiAV · Verordnung zur Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes

LuftSiAV Art. 15Zulassungsbescheid

Abschnitt 4 Zulassung von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und Sprengstoffspürhunde-Teams

En vigueurTexte officiel

(1) Nach erfolgreich abgeschlossener Zulassungsprüfung erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller einen Bescheid über die erfolgreiche Zulassung des Sprengstoffspürhunde-Teams. Die Zulassung ist längstens zwölf Monate gültig.

(2) Der Zulassungsbescheid enthält folgende Angaben: 1.

die Zulassungsnummer,

2.

den erreichten Standard nach Anlage 12-D des Durchführungsbeschlusses der Kommission C (2015) 8005,

3.

den Namen der zuständigen Behörde, die den Bescheid erteilt hat,

4.

den Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum,

5.

den Namen des Hundeführers,

6.

den Namen des Hundes,

7.

den Wurftag, die Identifikationsnummer des Hundes und

8.

die Dauer der Gültigkeit der Zulassung.