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MariMedV · Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen

MariMedV Art. 7Ablehnung der Seediensttauglichkeit

Unterabschnitt 1 Anforderungen an Personen an Bord

En vigueurTexte officiel

Ist die untersuchte Person seedienstuntauglich, stellt der zugelassene Arzt eine Bescheinigung über das Nichterteilen des Seediensttauglichkeitszeugnisses aus und händigt die Bescheinigung der untersuchten Person aus oder übermittelt ihr diese.