1. WOMitbestG · Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
1. WOMitbestG Art. 95Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
1. WOMitbestG · Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.