2. WOMitbestG · Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
2. WOMitbestG Art. 117Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
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