MuKFrRGDBest 1 · Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen MuKFrRGDBest 1 Art. 6 En vigueurTexte officiel Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 5 Sommaire