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PAO · Patentanwaltsordnung

PAO Art. 117Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses

Zweiter Unterabschnitt Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

En vigueurTexte officiel

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann der Antrag auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens wegen derselben Pflichtverletzung nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel und nur innerhalb von fünf Jahren, seitdem der Beschluß rechtskräftig geworden ist, erneut gestellt werden.