RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
RheinSchPersV Art. 7Streckenkundepflichtige Strecke
Unterabschnitt 2 Streckenkenntnisse
Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.