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RheinSchPersV · Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)

RheinSchPersV Art. 9Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist

Kapitel 9 Anwendungsbereich dieses Abschnitts

En vigueurTexte officiel

1.

Zu den Funktionen auf der Einstiegsebene gehören der Decksmann und der Leichtmatrose. Zu den Funktionen auf der Betriebsebene gehören der Matrose, der Bootsmann und der Steuermann.

2.

In den Anwendungsbereich dieses Abschnitts fällt auch der Maschinist.