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Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Sommaire
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 1a Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 2 Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
- Art. 2 Alkoholgehalt, steuerbare Menge
- Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- Art. 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- Art. 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- Art. 5 Erteilung der Erlaubnis
- Art. 6 Sicherheitsleistung
- Art. 6a Überprüfung der Erlaubnis
- Art. 7 Änderung von Verhältnissen
- Art. 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- Art. 9 Belegheft, Buchführung
- Art. 10 Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- Art. 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- Art. 11a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- Abschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes
- Art. 12 Registrierter Empfänger
- Abschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes
- Art. 13 Registrierter Versender
- Abschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
- Art. 14 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- Abschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- Art. 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- Art. 16 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- Art. 17 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- Art. 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- Art. 19 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- Art. 20 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- Art. 21 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- Art. 22 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- Art. 23 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- Art. 24 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- Art. 25 Annullierung im Ausfallverfahren
- Art. 26 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren
- Art. 27 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- Art. 28 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- Abschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
- Art. 29 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- Abschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
- Art. 30 Steueranmeldung
- Art. 30a Herstellung von Schaumwein außerhalb eines Steuerlagers
- Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
- Art. 31 Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes
- Art. 32 Anmeldung des Schaumweins
- Abschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes
- Art. 33 Beförderungen zu privaten Zwecken
- Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- Art. 34 Zertifizierter Empfänger
- Art. 34a Zertifizierter Versender
- Art. 34b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- Art. 34c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- Art. 34d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- Art. 34e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- Art. 34f Beförderung im Ausfallverfahren
- Art. 34g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes
- Art. 36 Versandhandel
- Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
- Art. 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes
- Art. 37a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
- Art. 38 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- Art. 38a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- Art. 38b Belegheft, Buchführung
- Art. 38c Lagerung, Bestandsaufnahme
- Art. 38d Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung
- Abschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes
- Art. 39 Steuerentlastung im Steuergebiet
- Abschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes
- Art. 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 19 Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
- Art. 41 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- Abschnitt 21 Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes
- Art. 43 Zwischenerzeugnisse
- Art. 43a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- Art. 44 Beförderungen zu privaten Zwecken
- Abschnitt 22 Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes
- Art. 46 Steuerlagerinhaber
- Art. 47 Belegheft, Buchführung
- Art. 47a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- Art. 48 Registrierter Empfänger
- Art. 49 Registrierter Versender
- Art. 50 Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten
- Abschnitt 23 Zu § 33 des Gesetzes
- Art. 51 Zertifizierter Empfänger
- Art. 51a Zertifizierter Versender
- Art. 51b Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten
- Art. 52 Versandhandel
- Abschnitt 24 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
- Art. 53 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 25 Schlussbestimmungen
- Art. 54 Übergangsregelungen