DE · SprengG
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Sommaire
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 1a Ausnahmen für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes und der Länder und für deren Bedienstete sowie für Bedienstete anderer Staaten; Verordnungsermächtigungen
- Art. 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen
- Art. 2 Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 3a Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen; Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren
- Art. 4 Verordnungsermächtigung, Anwendungsbereich
- Art. 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände
- Art. 5a Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung
- Art. 5b Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände vor dem Inverkehrbringen; Baumusterprüfung; Einzelprüfung
- Art. 5c Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Serienfertigung; Qualitätssicherungsverfahren; CE-Kennzeichnung
- Art. 5d Aufbewahrungspflicht
- Art. 5e Benannte Stellen
- Art. 5f Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
- Art. 5g Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
- Art. 6 Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss
- Abschnitt II Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
- Art. 7 Erlaubnis
- Art. 8 Versagung der Erlaubnis
- Art. 8a Zuverlässigkeit
- Art. 8b Persönliche Eignung, Begutachtung
- Art. 8c Pflichten des Gutachters
- Art. 9 Fachkunde
- Art. 10 Inhalt der Erlaubnis
- Art. 11 Erlöschen der Erlaubnis
- Art. 12 Fortführung des Betriebs
- Art. 13 Befreiung von der Erlaubnispflicht
- Art. 14 Anzeigepflicht
- Art. 15 Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen
- Art. 15a Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen
- Art. 16 Aufzeichnungspflicht
- Art. 16a Kennzeichnung von Explosivstoffen
- Art. 16b Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- Art. 16c Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; Gebrauchsanleitung; Registrierungsnummer
- Art. 16d Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen
- Art. 16e Maßnahmen des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen bei Nichtkonformität
- Art. 16f Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- Art. 16g Kennzeichnungspflicht des Einführers; Registrierungsnummer; Aufbewahrungspflicht
- Art. 16h Weitere Pflichten des Einführers
- Art. 16i Pflichten des Händlers
- Art. 16j Herstellerpflichten der Einführer und Händler
- Art. 16k Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behörde
- Art. 16l Identifizierung und Angaben der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt III Aufbewahrung
- Art. 17 Lagergenehmigung
- Art. 18 Ermächtigungen
- Abschnitt IV Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
- Art. 19 Verantwortliche Personen
- Art. 20 Befähigungsschein
- Art. 21 Bestellung verantwortlicher Personen
- Art. 22 Vertrieb und Überlassen
- Art. 23 Mitführen von Urkunden
- Art. 24 Schutzvorschriften
- Art. 25 Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften
- Art. 26 Anzeigepflicht
- Abschnitt V Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
- Art. 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
- Art. 28 Anwendbare Vorschriften
- Art. 29 Ermächtigungen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 30 Allgemeine Überwachung
- Art. 31 Auskunft, Nachschau
- Art. 32 Anordnungen der zuständigen Behörden
- Art. 33 Beschäftigungsverbot
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung
- Art. 33b Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör
- Art. 33c Maßnahmen bei Information durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände; Aufhebung oder Änderung getroffener Maßnahmen
- Art. 33d Weitere Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
- Abschnitt VII Sonstige Vorschriften
- Art. 34 Rücknahme und Widerruf
- Art. 35 Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines
- Art. 36 Zuständige Behörden
- Art. 38 (weggefallen)
- Art. 39 Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen
- Art. 39a Datenübermittlung an und von Meldebehörden
- Abschnitt VIII Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
- Art. 41 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
- Art. 43 Einziehung
- Abschnitt IX Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Art. 44 Rechtsstellung der Bundesanstalt
- Art. 45 Aufgaben der Bundesanstalt
- Abschnitt X Übergangs- und Schlussvorschriften
- Art. 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse
- Art. 47 Übergangsvorschriften
- Art. 47a Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 34
- Art. 48 Bereits errichtete Sprengstofflager
- Art. 49 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
- Art. 50 (Änderung anderer Vorschriften)
- Art. 51 Nicht mehr anwendbare Vorschriften
- Art. 52 (weggefallen)
- Art. 53 (Inkrafttreten)