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StGB · Strafgesetzbuch

StGB Art. 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

En vigueurTexte officiel

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.