StRSaarEG Art. 74Nichtabzugsfähige Ausgaben
Zweiter Abschnitt Körperschaftsteuer
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.
Zweiter Abschnitt Körperschaftsteuer
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.