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StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

StVZO Art. 30bBerechnung des Hubraums

1. Allgemeine Vorschriften

En vigueurTexte officiel

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen: 1.

Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.

2.

Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

3.

Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

4.

Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.