StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO Art. 33Schleppen von Fahrzeugen
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.