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SVG · Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

SVG Art. 26Arten der Dienstzeitversorgung

Unterabschnitt 1 Arten der Dienstzeitversorgung

En vigueurTexte officiel

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst: 1.

Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2.

Unfallruhegehalt,

3.

Übergangsgeld,

4.

Ausgleich bei Altersgrenzen,

5.

Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,

6.

Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,

7.

Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,

8.

Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,

9.

Leistungen nach den §§ 96 bis 100,

10.

Einmalzahlungen nach § 105.