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VorgV · Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses

VorgV Art. 3Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich

I. Vorgesetztenverhältnis auf Grund der Dienststellung

En vigueurTexte officiel

Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung ein besonderer Aufgabenbereich zugewiesen ist, hat im Dienst die Befugnis, anderen Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Wenn sich dies aus seinem Aufgabenbereich ergibt, hat er Befehlsbefugnis auch gegenüber Soldaten, die sich nicht im Dienst befinden.