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TAppV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

TAppV Art. 42Geflügelkrankheiten

Unterabschnitt 5 Lehrinhalte und Studienfächer

En vigueurTexte officiel

In dem Prüfungsfach Geflügelkrankheiten haben die Studierenden ihre Kenntnisse über Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Prophylaxe und Therapie der Krankheiten des Wirtschaftsgeflügels, der Wild-, Zier- und Zoovögel unter besonderer Berücksichtigung der Haltung und der Fütterung im Hinblick auf die Entstehung und Behandlung von Krankheiten nachzuweisen.