TexRAusbV 2002 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
TexRAusbV 2002 Art. 5Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.