UKlaG · Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
UKlaG Art. 13aAuskunftsanspruch sonstiger Betroffener
Abschnitt 4 Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen
Wer von einem anderen Unterlassung der Lieferung unbestellter Sachen, der Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen, der Zusendung oder der sonstigen Übermittlung unverlangter Werbung verlangen kann, hat den Anspruch gemäß § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b sein Anspruch aus Unterlassung nach den allgemeinen Vorschriften tritt.