UKlaG · Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
UKlaG Art. 1aUnterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
Abschnitt 1 Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.