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UKlaG · Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

UKlaG Art. 5Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

En vigueurTexte officiel

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.