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UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG Art. 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Neunter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften

En vigueurTexte officiel

Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist § 157 entsprechend anzuwenden.