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UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG Art. 237Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung

Zweiter Unterabschnitt Formwechsel in eine Personengesellschaft

En vigueurTexte officiel

Erlangt ein persönlich haftender Gesellschafter einer formwechselnden Kommanditgesellschaft auf Aktien beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Rechtsstellung eines Kommanditisten, so ist auf seine Haftung für die im Zeitpunkt des Formwechsels begründeten Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft § 224 entsprechend anzuwenden.