Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

UniBwLeistBV · Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an den Universitäten der Bundeswehr

UniBwLeistBV Art. 2Leistungsbezüge

En vigueurTexte officiel

Leistungsbezüge werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 vergeben 1.

aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge),

2.

für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (besondere Leistungsbezüge) und

3.

für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung oder der Leitung der Universität (Funktions-Leistungsbezüge).