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VKFV · Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

VKFV Art. 6Personalnebenkosten

En vigueurTexte officiel

Personalnebenkosten sind die über die Personalkosten hinausgehenden Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere für 1.

die Beihilfen und Beihilfeumlagen,

2.

die Fürsorgeleistungen,

3.

die Unterstützungen,

4.

die Beiträge zu Unfallkassen,

5.

das Trennungsgeld,

6.

die Fahrkostenzuschüsse sowie

7.

die Umzugskostenvergütungen.