WärmeLV · Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
WärmeLV Art. 13Inkrafttreten
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
WärmeLV · Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.