WOS · Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
WOS Art. 60Inkrafttreten
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
WOS · Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.