ZahntechAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin
ZahntechAusbV Art. 13Prüfungsbereiche des Teiles 2
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Zahntechnische Aufträge durchführen,
2.
Fertigungsplanung, -technik und -kontrolle sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.