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ZApprO · Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

ZApprO Art. 6Vorlesungen

Abschnitt 1 Zahnärztliche Ausbildung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Vorlesung ist eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichen und methodischen Kenntnissen durch den Vortrag von Lehrkräften. Sie kann auch in digitaler Form durchgeführt werden.

(2) Die praktischen Übungen, Seminare und gegenstandsbezogenen Studiengruppen sind durch Vorlesungen systematisch vorzubereiten oder zu begleiten.