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ZensVorbG 2022 · Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022

ZensVorbG 2022 Art. 7Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

En vigueurTexte officiel

Im Datenbestand zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung dürfen für die Wohnanschriften des Anschriftenbestands nach § 4 Angaben zu folgenden Merkmalen des Eigentümers, des Erbbauberechtigten, des Verwalters oder des sonstigen Verfügungsberechtigten der Gebäude und Wohnungen Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert werden: 1.

Bezeichnung oder Familienname, Vornamen und soweit vorhanden Geburtsdatum sowie

2.

Anschrift.