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ZPO · Zivilprozessordnung

ZPO Art. 257Klage auf künftige Zahlung oder Räumung

Titel 1 Verfahren bis zum Urteil

En vigueurTexte officiel

Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann Klage auf künftige Zahlung oder Räumung erhoben werden.