Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

III. Übereinkommen der I. Haager Frieden · III. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz

§ 3 III. Übereinkommen der I. Haager Frieden

Artikel 3.

Van krachtOfficiële tekst

Spitalschiffe, die ganz oder zum Teile auf Kosten von Privatpersonen oder von amtlich anerkannten Hilfsgesellschaften neutraler Staaten ausgerüstet worden sind, sind zu achten und von der Wegnahme ausgeschlossen, wenn die neutrale Macht, der sie angehören, ihnen eine amtliche Bescheinigung ausgestellt und ihre Namen den kriegführenden Mächten beim Beginne oder im Laufe der Feindseligkeiten, jedenfalls aber vor irgendwelcher Verwendung bekanntgegeben hat.