Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain
§ 307 Staatsvertrag von St. Germain
Artikel 307.
Österreich ist der Europäischen Donaukommission gegenüber zu allen Wiederherstellungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen für die von dieser Kommission während des Krieges erlittenen Verluste verpflichtet.