Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain
§ 89 Staatsvertrag von St. Germain
Artikel 89.
Österreich erklärt schon jetzt, daß es die Grenzen Bulgariens, Griechenlands, Ungarns, Polens, Rumäniens, des serbisch-kroatisch-slowenischen und des tschecho-slowakischen Staates, wie sie von den alliierten und assoziierten Hauptmächten werden festgesetzt werden, anerkennt und annimmt.