§ 2 Staatsvertrag von St. Germain (Übereinko
Artikel II. Artikel römisch zwei.
Die privaten Güter, Rechte und Interessen der Elsaß-Lothringer in Österreich unterliegen den Bestimmungen des Abschnittes IV des X. Hauptstückes des Friedensvertrages und der Beschlüsse vom 18. September 1920.