Abschluß eines Freundschaftsvertrages (T · Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)
§ 1 Abschluß eines Freundschaftsvertrages (T
Unverletzbarer Friede und aufrichtige, immerwährende Freundschaft werden zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik sowie zwischen den Bürgern beider Teile bestehen.