§ 36 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österrei
Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag ist dem Völkerbundpakte gemäß nicht dahin auszulegen, daß es die Aufgabe des Völkerbundes, jederzeit in wirksamer Weise die zum Schutz des Weltfriedens erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschränkt.