Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein · Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
§ 6 Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein Artikel 6
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Schutz und Erhaltung der Grenzzeichen
Die Vertragsstaaten werden die Grenzzeichen sowie andere der Bezeichnung der Staatsgrenze dienende Einrichtungen gegen Zerstörung und Beschädigung schützen.