Abkommen über den Amtssitz der Organisat · Abkommen über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) § 11 Abkommen über den Amtssitz der OrganisatArtikel 11 Van krachtOfficiële tekst Die Archive der OPEC sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden. Wijzigingsgeschiedenis In Kraft seit 2010-09-28 ← Vorige · § 10 Inhoud § 12 · Volgende →