Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Ke · Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia)
§ 8 Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Ke
Artikel 8
Streitigkeiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.